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Über uns

Zweckverband zur
Wasserversorgung der
Bad Abbacher Gruppe.

Zweckverband zur
Wasserversorgung der
Bad Abbacher Gruppe.

Der Wasserzweckverband Bad Abbach sorgt für eine sichere, nachhaltige und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung in der Region. Unser Wasser erfüllt alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung und wird regelmäßig geprüft. Informieren Sie sich hier über Wasserqualität, Hausanschluss, Gebühren und Beiträge, Satzungen und vieles weitere rund um Ihre Wasserversorgung.

Regional. Sauber. Zuverlässig.

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Bad Abbach - Teugn

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Bad Abbach - Teugn

Hinweis: Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Bad Abbach-Teugn
erhält in Kürze eine eigene Homepage

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Bad Abbach - Teugn ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verbandsmitglieder sind der Markt Bad Abbach und die Gemeinde Teugn.

Der räumliche Wirkungsbereich umfasst ab 01.01.2025 den Markt Bad Abbach mit allen Ortsteilen sowie die Gemeinde Teugn.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat der Zweckverband die Aufgabe, im oben genannten Wirkungsbereich eine zentrale Abwasserbeseitigungs- und Reinigungsanlage, sowie die Ortskanalisationsanlagen zu planen, zu errichten und diese Anlagen zu betreiben und zu unterhalten.

Der Zweckverband erfüllt seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts.

Gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes ist der von der Verbandsversammlung gewählte 1. Vorsitzende.

Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Kelheim

Verbandsmitglieder:
Markt Bad Abbach www.bad-abbach.de
Gemeinde Teugn www.teugn.de

Kontakt AZV Bad Abbach

Tel.: 09405 / 955 48 - 150
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Gebühren/Beiträge


Die Abwassergebühren betragen ab 01.01.2025 für Bad Abbach (alle Ortsteile) und Teugn:

Niederschlagswasser Schmutzwasser
0,31€ / m² 2,34 € / m³

Herstellungsbeitrag ab 01.01.2025
für neu anzuschließende Objekte:

pro m² Grundstücksfläche
2,62
pro m² Geschoßfläche
16,14

für Grundstücke, von denen nur Schmutzwasser in die Entwässerungsanlage eingeleitet werden kann:

pro m² Geschoßfläche
16,14

Weitere Hinweise und Gebühren entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung (s. Satzungen).
Die Beiträge und Gebühren sind nicht MwSt.-pflichtig.